Miebedingungen
für Selbstabholer (ex Service)Hier das Wichtigste in Kurzform:
Der Mieter und
gegebenfalls auch der Abholer haften gesamtschuldnerisch für Beschädigungen
oder Verlust der Mietsachen mit dem Neuwert .
Unsere Kreditversicherung schreibt uns folgende Vorgehensweise vor:
Neukunden müssen bei den ersten drei Mietaufträgen eine
Kaution in bar hinterlegen.
Alternativ akzeptieren wir auch Visa- und Eurocard Kreditkarten.
Die Geräteausgabe erfolgt nur gegen
1. Mietzahlung
in bar (Vorkasse durch Überweisung möglich)
2. Kautionszahlung / Kreditkartenblanco
3. Vorlage eines gültigen Personalausweises
4. Anerkennung unserer aktuellen Mietbedingungen
Bei vom Versicherer geprüften
Stammkunden mit einem Rechnungskonto entfällt die Kaution.
Zahlungsweise dann 14 Tage rein netto.
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Geschäftsbereiche Anfrage per
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Und hier unsere
ausführlichen Mietbedingungen
für alle Mietvorgänge:
01. Grundlegendes
Alle Mietaufträge und Dienstleistungen der Fa. Ralf Werner werden ausschließlich zu
den nachstehenden Miet-Vertragsbedingungen in Ihrer jeweils aktuellsten Form
ausgeführt. Anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nicht.
02. Mietpreise
Unsere Mietpreisliste, tel. Auskünfte und unsere
Angebote sind freibleibend. Irrtum, anderweitige Vermietung, Modell- und
Preisänderungen, Ausfälle durch Defekt sowie Weitergabe der Mietaufträge an
Subunternehmer behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die Mietpreise enthalten keine Nebenkosten.
Verbrauchsmaterial, Transport, Vertragen, Auf- oder Abbau, Reinigung und technische
Betreuung vor Ort werden separat berechnet. Die angegebenen Tages-Grundmieten
(TGM) verstehen sich für max. 24h Abwesenheit und beinhalten max. 10 Betriebs- /
Brennstunden.
Unabhängig von der Nutzungsdauer wird pro Vermietung mindestens eine TGM
(Tages-Grundmiete) abgerechnet.
Die Miete ist fällig und verdient mit der Bereitstellung der Mietsachen durch den
Vermieter.
Je Mietvorgang (= voll bezahltem Miettag) ist maximal ein Transport- (Auf- bzw. Abbautag)
mit weniger als 10 Minuten Geräteeinsatz im Preis enthalten.
Weitere Abwesenheitstage werden mit 50% der Tages- Grundmiete abgerechnet.
Langzeittarife: Wochenende (Fr. 16 Uhr - Mo 10 Uhr) 2,0 TGM
(Tages-Grundmieten)
5 Tage (Mo-Fr) = 2,5 TGM (Tages-Grundmieten)
14-Tage (Mo-Fr) = 4,5 TGM (Tages-Grundmieten)
Monatsmiete (1-30) 10 TGM (Tages-Grundmieten)
03. Bestellung
Bitte bestellen Sie die benötigten Geräte spätestens
10 Tage Tage vor Veranstaltungsbeginn per Telefax oder e-mail.
Durch kurzfristigere Mietaufträge entstehen uns Mehrkosten z.B. durch Änderung der
Dienstpläne, Überstundenzulagen, Umwegfahrten usw.
Daher behalten wir uns vor, bei kurzfristigen Bestellungen einen Zuschlag auf den
Listenpreis zu berechnen.
04. Mietvertrag
Mit der Annahme der Mietbestellung und schriftlicher
Auftragsbestätigung durch uns wird ein Mietvertrag zu diesen Vertragsbedingungen
abgeschlossen.
Mündliche Absprachen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn diese
von uns vor Auftragserteilung schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt
/angeboten wurden.
05. Mietdauer
Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt Selbstabholung
mit der Ausgabe der Mietsachen an den Kunden bzw. einer von ihm beauftragten Person /
Spedition und endet mit der kompletten Rückgabe der Mietsachen im einsatzfähigem Zustand
in unseren Betriebsräumen.
Bei Veranstaltungen mit Auf- & Abbau- oder Full Service beginnt die Mietzeit mit dem
Verlassen des Lagers und endet mit der Rückankunft im Betrieb.
06. Übergabe / Mietkaution
An Selbstabholer und Neukunden erfolgt die Vermietung
nur nach Hinterlegung einer Mietkaution (Höhe und Zahlungsmittel auf Anfrage).
Die Aus- / Übergabe der Mietsachen an Neukunden und Selbstabholer erfolgt nur gegen
Barzahlung der Miete. (und ggf. Kaution).
07. Zahlungsbedingungen
Die voraussichtliche Miete und die Nebenkosten sind bei
Übergabe der Mietsachen in bar zur Zahlung fällig.
Skontoabzug von Miet-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen ist nicht möglich.
Ein Kundenkonto wird nach Überprüfung durch unseren Kreditschutzverein für
Geschäftskunden mit einen Jahres-Mietumsatz über 5.000,- eingerichtet.
Unsere Mietrechnungen sind dann innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den
Dispo-Überziehungszinsen unserer Hausbank, mindestens aber 7,5% berechnet.
Aufträge von Privatkunden, und von Kunden, die Ihren Firmensitz nicht in Deutschland
haben,
können wir nur gegen Vorkasse (oder zu Lasten Ihrer Visa- oder Eurocard ) ausführen.
Falls die Vorauszahlung nicht termingerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wird,
gilt der Vertrag als vom Mieter storniert, und wir haben Anspruch auf das Ausfallentgeld
(siehe 12).
08. Selbstabholer
Für Selbstabholer gelten folgenden Sonderbedingungen:
Die Ausgabe der Geräte an Selbstabholer erfolgt nur gegen Vorauszahlung der Miete,
Vorlage des Personalausweises und gegen Barkaution.
Die vereinbarten Termine für Ausgabe und Rücknahme der
Mietsachen sind verbindlich.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Ausgabetermin (Karenzzeit 30 Minuten) oder
kann er keinen Ausweis vorlegen /
die Kaution oder die Miete nicht bezahlen, dann gilt der Vertrag als vom Mieter storniert.
Erscheint der Mieter innerhalb der Karenzzeit nicht zum Rückgabetermin, dann bemüht sich
der Vermieter Ersatzgeräte für den Nachmieter zu beschaffen.
Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter und einem eventuellen Nachmieter alle Kosten zu
ersetzen, die durch sein Versäumnis entstehen.
Für Aus- / Rückgaben außerhalb der Bürozeiten wird mindestens eine Pauschale von je
15,- für entstehende Mehrkosten erhoben.
09. Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich alle Mietsachen
sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Er verpflichtet sich, sich über die geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften
zu informieren und
alle eventuell erforderlichen (Betriebs-) Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.
Beim Auf- und Abbau und Betrieb der Mietsachen sind die Anschlußwerte unbedingt beachten.
Der Mieter verpflichtet sich die Mietsachen gegen Witterungseinflüsse und
Fremdeinwirkungen absichern.
Die Mietsachen dürfen nur in abschließbaren Kfz oder Koffer-Anhängern (keine beplanten
/ offenen Fahrzeuge) transportiert werden.
Sie während der gesamten Abwesenheitszeit in verschlossen Räumen oder bewachten Kfz und
stets für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
Die Mietsachen sind betriebsbereit und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie der
Mieter erhalten hat;
insbesondere sind sie nach der Benutzung zu reinigen und ordentlich zu verpacken.
Alle Kabel müssen gereinigt und aufgewickelt zurück gegeben werden.
Als Arbeitskostenersatz können vom Vermieter 2,50 für jedes nicht aufgewickelte
Kabel und
bis zu 50,- pro Gerät für die Reinigung der Mietsachen nachberechnet werden.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen aller Art sowie für
Verlust der Mietsachen mit dem Neuwert.
Bei Totalschäden oder Verlust verpflichtet er sich zum sofortigen Ersatz des Neupreises
lt. Lieferschein zuzüglich anfallender Transport und Nebenkosten.
Mietausfall ist in Höhe der gezahlten Miete solange weiter zu vergüten, bis die
Mietsachen dem Vermieter wieder betriebsbereit zur Verfügung stehen.
Die Mietsachen sind vom Vermieter gegen Transportschäden und Einbruchdiebstahl
versichert,
wobei der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25%, mindestens aber 1000,- Euro je
Schaden, trägt.
Diese oder eine eigene Versicherung entbindet dem Mieter nicht von seiner erstrangigen
Haftung gegenüber dem Vermieter,
insbesondere wird er nicht von seiner Vorleistungspflicht (zur Zahlung des Ersatzwertes)
befreit.
Beschädigungen oder Verluste sind sofort der zuständigen Polizeidienststelle und dem
Vermieter (z.B. per Fax / e-mail) schriftlich anzuzeigen.
11. Technische Ausfälle und Defekt
Der Vermieter hat alle Mietsachen vor der Ausgabe an
den Mieter überprüft.
Sollte ein technischer Defekt auftreten, ist der Mieter verpflichtet das entsprechende
Gerät sofort außer Betrieb zu nehmen
(= vom Stromnetz zu trennen) und den Vermieter zu benachrichtigen. (dienstbereite
Techniker lt. Anrufbeantworter)
Der Vermieter bemüht sich schnellstmöglich um Reparatur / ein Austauschgerät.
Weitere Forderungen des Mieters (insbesondere Mietminderung, und Übernahme von
Fremdkosten) sind ausgeschlossen.
Achtung: Wenn ein Ausfall nicht sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter gemeldet wird, ist
die Miete in jedem Fall
in voller Höhe fällig. Zusätzlich können Schadenersatzansprüche z.B. durch Absage von
nachfolgenden Veranstaltungen entstehen.
12. Stornierung / Nichtabnahme / Umbuchung
Sollte der Mieter die Mietsachen nicht wie vereinbart
abnehmen, hat der Vermieter Anspruch auf ein Ausfallentgeld / Entschädigung gemäß
nachstehender Tabelle. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter zum Ersatz der bis zur
Absage für den Mietauftrag angefallenen Vorkosten
(z.B. Transportkosten, Entgelte für angemietete Geräte, Kosten für Ortsbesichtigungen
etc.).
Bei Stornierung bis xx Tage vor VA Beginn Ausfallentgeld in
% der Grundmiete
zuzüglich der bis dahin angefallenen Personal und Nebenkosten
90 Tage
20% mindestens € 10,-
60 Tage
25% mindestens € 10,-
30
Tage
35% mindestens 10,-
14 Tage
45% mindestens 20,-
07 Tage
50% mindestens 20,-
03
Tage
60% mindestens 20,-
02 Tage
70% mindestens 20,-
am VA- Tag
80%
mindestens 20,-
nach Auslieferungsbeginn
90%
mindestens 20,-
Für Umbuchungen (Terminänderungen) wird eine Pauschale 20%, mindestens 20,- berechnet, wenn
die Mietsachen
am neuen Termin frei sind. Ansonsten wird wie bei einer Absage verfahren.
13. Datenschutz:
Wir speichern und verarbeiten Ihre Kundendaten in
unserer EDV-Anlage.
Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner persönlichen Daten im Rahmen unseres
Geschäftsbetriebes (z.B. an unsere Banken / Steuerbüro etc.) zu.
Für den Fall, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen aus den mit uns geschlossenen
Verträgen nicht im vollen Umfang nachkommt, (z.B. Scheck / Wechselprotest, LEZ Rücklauf,
verzögerte Rückgabe / Unterschlagung von Mietsachen, vorsätzliche Beschädigungen)
erklärt er sich mit Weitergabe seiner Daten an Kreditschutzvereine und
Brancheninformationsdienste ausdrücklich einverstanden.
14. Nachsatz:
Für unseren Mietservice gilt ausschließlich Deutsches
Recht.
Sollte eine der o.g. Vertragsbedingungen in dieser Formulierung nicht mit der geltenden
Rechtsprechung in Einklang stehen, dann ist sie so umzudeuten, dass das ursprünglich
beabsichtige Ziel auf legalem Weg erreicht wird.
Firma Ralf Werner 53111 Bonn
Stand 01.01.2002
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