Miebedingungen

für Selbstabholer (ex Service)

Hier das Wichtigste in Kurzform:

Der Mieter und gegebenfalls auch der Abholer haften gesamtschuldnerisch für Beschädigungen
oder Verlust der Mietsachen mit dem Neuwert .
Unsere Kreditversicherung schreibt uns folgende Vorgehensweise vor:

Neukunden müssen bei den ersten drei Mietaufträgen eine 
Kaution in bar hinterlegen.
Alternativ akzeptieren wir auch Visa- und Eurocard Kreditkarten.

Die Geräteausgabe erfolgt nur gegen
 1.    Mietzahlung in bar (Vorkasse durch Überweisung möglich)
 2.    Kautionszahlung / Kreditkartenblanco 
 3.    Vorlage eines gültigen Personalausweises
 4.    Anerkennung unserer aktuellen Mietbedingungen

Bei vom Versicherer geprüften Stammkunden mit einem Rechnungskonto entfällt die Kaution.
Zahlungsweise dann 14 Tage rein netto.

  Karaoke    Homepage                Alle     Geschäftsbereiche           Anfrage   per    e-mail

 

Und hier unsere ausführlichen Mietbedingungen
für alle Mietvorgänge:

 

01. Grundlegendes
Alle Mietaufträge und Dienstleistungen der Fa. Ralf Werner werden ausschließlich zu den nachstehenden Miet-Vertragsbedingungen in Ihrer jeweils aktuellsten Form ausgeführt.  Anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nicht.

02. Mietpreise
Unsere Mietpreisliste, tel. Auskünfte und unsere Angebote sind freibleibend.  Irrtum, anderweitige Vermietung, Modell- und Preisänderungen, Ausfälle durch Defekt sowie Weitergabe der Mietaufträge an Subunternehmer behalten wir uns ausdrücklich vor.

Die Mietpreise enthalten keine Nebenkosten.
Verbrauchsmaterial, Transport, Vertragen, Auf- oder Abbau, Reinigung und technische Betreuung vor Ort werden separat berechnet. Die angegebenen Tages-Grundmieten
(TGM)  verstehen sich für max. 24h Abwesenheit und beinhalten max. 10 Betriebs- / Brennstunden.
Unabhängig von der Nutzungsdauer wird pro Vermietung mindestens eine TGM (Tages-Grundmiete) abgerechnet.

Die Miete ist fällig und verdient mit der Bereitstellung der Mietsachen durch den Vermieter.

Je Mietvorgang (= voll bezahltem Miettag) ist maximal ein Transport- (Auf- bzw. Abbautag) mit weniger als 10 Minuten Geräteeinsatz im Preis enthalten.

Weitere Abwesenheitstage werden mit 50% der Tages- Grundmiete abgerechnet.
Langzeittarife:   Wochenende (Fr. 16 Uhr - Mo 10 Uhr)   2,0 TGM (Tages-Grundmieten)    
                        5 Tage (Mo-Fr) =    2,5 TGM (Tages-Grundmieten)
                      14-Tage (Mo-Fr) =    4,5 TGM (Tages-Grundmieten)
                      Monatsmiete (1-30)  10 TGM  (Tages-Grundmieten)

03. Bestellung
Bitte bestellen Sie die benötigten Geräte spätestens 10 Tage Tage vor Veranstaltungsbeginn per Telefax oder e-mail.
Durch kurzfristigere Mietaufträge entstehen uns Mehrkosten z.B. durch Änderung der Dienstpläne, Überstundenzulagen, Umwegfahrten usw.
Daher behalten wir uns vor, bei kurzfristigen Bestellungen einen Zuschlag auf den Listenpreis zu berechnen.

04. Mietvertrag
Mit der Annahme der Mietbestellung und schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns wird ein Mietvertrag zu diesen Vertragsbedingungen abgeschlossen.
Mündliche Absprachen oder anders lautende Einkaufsbedingungen gelten nur dann, wenn diese von uns vor Auftragserteilung schriftlich von unserer Geschäftsleitung bestätigt /angeboten wurden.

05. Mietdauer
Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt Selbstabholung mit der Ausgabe der Mietsachen an den Kunden bzw. einer von ihm beauftragten Person / Spedition und endet mit der kompletten Rückgabe der Mietsachen im einsatzfähigem Zustand in unseren Betriebsräumen.
Bei Veranstaltungen mit Auf- & Abbau- oder Full Service beginnt die Mietzeit mit dem Verlassen des Lagers und endet mit der Rückankunft im Betrieb.

06. Übergabe / Mietkaution
An Selbstabholer und Neukunden erfolgt die Vermietung nur nach Hinterlegung einer Mietkaution (Höhe und Zahlungsmittel auf Anfrage).
Die Aus- / Übergabe der Mietsachen an Neukunden und Selbstabholer erfolgt nur gegen Barzahlung der Miete. (und ggf. Kaution).

07. Zahlungsbedingungen
Die voraussichtliche Miete und die Nebenkosten sind bei Übergabe der Mietsachen in bar zur Zahlung fällig.
Skontoabzug von Miet-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen ist nicht möglich.

Ein Kundenkonto wird nach Überprüfung durch unseren Kreditschutzverein für Geschäftskunden mit einen Jahres-Mietumsatz über € 5.000,- eingerichtet.
Unsere Mietrechnungen sind dann innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den Dispo-Überziehungszinsen unserer Hausbank, mindestens aber 7,5% berechnet.

Aufträge von Privatkunden, und von Kunden, die Ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben, 
können wir nur gegen Vorkasse (oder zu Lasten Ihrer Visa- oder Eurocard ) ausführen.
Falls die Vorauszahlung nicht termingerecht auf unserem Konto gutgeschrieben wird,
gilt der Vertrag als vom Mieter storniert, und wir haben Anspruch auf das Ausfallentgeld (siehe 12).

08. Selbstabholer
Für Selbstabholer gelten folgenden Sonderbedingungen:

Die Ausgabe der Geräte an Selbstabholer erfolgt nur gegen Vorauszahlung der Miete, Vorlage des Personalausweises und gegen Barkaution.

Die vereinbarten Termine für Ausgabe und Rücknahme der Mietsachen sind verbindlich.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Ausgabetermin (Karenzzeit 30 Minuten) oder kann er keinen Ausweis vorlegen /
die Kaution oder die Miete nicht bezahlen, dann gilt der Vertrag als vom Mieter storniert.
Erscheint der Mieter innerhalb der Karenzzeit nicht zum Rückgabetermin, dann bemüht sich der Vermieter Ersatzgeräte für den Nachmieter zu beschaffen.
Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter und einem eventuellen Nachmieter alle Kosten zu ersetzen, die durch sein Versäumnis entstehen.
Für Aus- / Rückgaben außerhalb der Bürozeiten wird mindestens eine Pauschale von je € 15,- für entstehende Mehrkosten erhoben.

09. Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich alle Mietsachen sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

Er verpflichtet sich, sich über die geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften zu informieren und
alle eventuell erforderlichen (Betriebs-) Genehmigungen auf seine Kosten einzuholen.

Beim Auf- und Abbau und Betrieb der Mietsachen sind die Anschlußwerte unbedingt beachten.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietsachen gegen Witterungseinflüsse und Fremdeinwirkungen absichern.

Die Mietsachen dürfen nur in abschließbaren Kfz oder Koffer-Anhängern (keine beplanten / offenen Fahrzeuge) transportiert werden.
Sie während der gesamten Abwesenheitszeit in verschlossen Räumen oder bewachten Kfz und stets für Dritte unzugänglich aufzubewahren.

Die Mietsachen sind betriebsbereit und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie der Mieter erhalten hat;
insbesondere sind sie nach der Benutzung zu reinigen und ordentlich zu verpacken.
Alle Kabel müssen gereinigt und aufgewickelt zurück gegeben werden.
Als Arbeitskostenersatz können vom Vermieter € 2,50 für jedes nicht aufgewickelte Kabel und
bis zu € 50,- pro Gerät für die Reinigung der Mietsachen nachberechnet werden.

10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen aller Art sowie für Verlust der Mietsachen mit dem Neuwert.
Bei Totalschäden oder Verlust verpflichtet er sich zum sofortigen Ersatz des Neupreises lt. Lieferschein zuzüglich anfallender Transport und Nebenkosten.
Mietausfall ist in Höhe der gezahlten Miete solange weiter zu vergüten, bis die Mietsachen dem Vermieter wieder betriebsbereit zur Verfügung stehen.

Die Mietsachen sind vom Vermieter gegen Transportschäden und Einbruchdiebstahl versichert,
wobei der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25%, mindestens aber 1000,- Euro je Schaden, trägt.
Diese oder eine eigene Versicherung entbindet dem Mieter nicht von seiner erstrangigen Haftung gegenüber dem Vermieter,
insbesondere wird er nicht von seiner Vorleistungspflicht (zur Zahlung des Ersatzwertes) befreit.
Beschädigungen oder Verluste sind sofort der zuständigen Polizeidienststelle und dem Vermieter (z.B. per Fax / e-mail) schriftlich anzuzeigen.

11. Technische Ausfälle und Defekt
Der Vermieter hat alle Mietsachen vor der Ausgabe an den Mieter überprüft.
Sollte ein technischer Defekt auftreten, ist der Mieter verpflichtet das entsprechende Gerät sofort außer Betrieb zu nehmen
(= vom Stromnetz zu trennen) und den Vermieter zu benachrichtigen. (dienstbereite Techniker lt. Anrufbeantworter)
Der Vermieter bemüht sich schnellstmöglich um Reparatur / ein Austauschgerät.
Weitere Forderungen des Mieters (insbesondere Mietminderung, und Übernahme von Fremdkosten) sind ausgeschlossen.
Achtung: Wenn ein Ausfall nicht sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter gemeldet wird, ist die Miete in jedem Fall
in voller Höhe fällig. Zusätzlich können Schadenersatzansprüche z.B. durch Absage von nachfolgenden Veranstaltungen entstehen.

12. Stornierung / Nichtabnahme / Umbuchung
Sollte der Mieter die Mietsachen nicht wie vereinbart abnehmen, hat der Vermieter Anspruch auf ein Ausfallentgeld / Entschädigung gemäß nachstehender Tabelle. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter zum Ersatz der bis zur Absage für den Mietauftrag angefallenen Vorkosten
(z.B. Transportkosten, Entgelte für angemietete Geräte, Kosten für Ortsbesichtigungen etc.).

Bei Stornierung bis xx Tage vor VA Beginn Ausfallentgeld in % der Grundmiete
 zuzüglich der bis dahin angefallenen Personal und Nebenkosten
       
90 Tage                                20%  mindestens €  10,-
60 Tage                                25%   mindestens €  10,-
30 Tage                                35%   mindestens €  10,-
14 Tage                                45%   mindestens €  20,-
 07 Tage                                50%    mindestens €  20,-
 03 Tage                                60%    mindestens €  20,-
  02 Tage                               70%    mindestens €  20,-
am VA- Tag                                                                80%    mindestens €  20,-
nach Auslieferungsbeginn                                            90%    mindestens €  20,-

Für Umbuchungen (Terminänderungen) wird eine Pauschale 20%, mindestens € 20,- berechnet, wenn die Mietsachen
am neuen Termin frei sind. Ansonsten wird wie bei einer Absage verfahren.

13. Datenschutz:
Wir speichern und verarbeiten Ihre Kundendaten in unserer EDV-Anlage.
Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner persönlichen Daten im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes (z.B. an unsere Banken / Steuerbüro etc.) zu.
Für den Fall, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen aus den mit uns geschlossenen Verträgen nicht im vollen Umfang nachkommt, (z.B. Scheck / Wechselprotest, LEZ Rücklauf, verzögerte Rückgabe / Unterschlagung von Mietsachen, vorsätzliche Beschädigungen) erklärt er sich mit Weitergabe seiner Daten an Kreditschutzvereine und Brancheninformationsdienste ausdrücklich einverstanden.

14. Nachsatz:
Für unseren Mietservice gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Sollte eine der o.g. Vertragsbedingungen in dieser Formulierung nicht mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang stehen, dann ist sie so umzudeuten, dass das ursprünglich beabsichtige Ziel auf legalem Weg erreicht wird.

Firma Ralf Werner     53111 Bonn
Stand 01.01.2002


        

  Karaoke   Homepage                Alle     Geschäftsbereiche           Anfrage   per    e-mail

 

Der Bonner Karaoke Shop ist ein Geschäftsbereich von
Medientechnik Werner
Veranstaltungstechnik Vermietung & Verkauf
Ihr Karaoke - Spezialist in Großraum Köln - Bonn - Aachen
An der Esche 2 /  Postfach 41 03 28
53111 Bonn - / Germany
Tel. ++ 49 (0)228 - 69 12 45
Fax ++ 49 (0)228 - 69 56 75